
Kreditgenossenschaften unterliegen einer Pflichtprüfung , die durch die der Verbandsorganisation angehörenden Prüfungsverbände durchgeführt wird und deren Einzelheiten sich aus dem Gen G sowie dem für Genossenschaftsbanken geltenden KWG ergeben. Jede Genossenschaftsbank muss einem Prüfungsverband angeschlossen sein.
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